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   OLG Düsseldorf, 24.11.2000 - 22 U 8/00   

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OLG Düsseldorf, 24.11.2000 - 22 U 8/00 (https://dejure.org/2000,5643)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 24.11.2000 - 22 U 8/00 (https://dejure.org/2000,5643)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 24. November 2000 - 22 U 8/00 (https://dejure.org/2000,5643)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Aufhebung; Teilurteil; Entscheidungsreife; Grundurteil; Lichtgraben; Souterrain-Wohnung; Planungsverschulden; Fehlerhafte Architektenplanung; Fehlerhafte Planung; Versickerungsmöglichkeit

  • Judicialis

    ZPO § 301; ; ZPO § 304; ; ZPO § 539; ; ZPO § 540; ; BGB § 635; ; BGB § 254; ; BGB § 278; ; VOB/B § 4 Nr. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Grundurteil statt Aufhebung des Teilurteils - Entwässerung abgeböschter Lichtgräben - Werkmangel - Planungsverschulden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Müssen Lichtgräben vor Souterrainwohnungen auch bei starkem Regen sicher entwässern? (IBR 2001, 72)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2001, 398
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • LG Düsseldorf, 07.05.1998 - 4 O 211/96

    Lenkrolle

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.11.2000 - 22 U 8/00
    Wirkung der Streitverkündung in dem Verfahren 4 O 211/96 LG Krefeld.

    Die grundsätzliche Haftung des Beklagten zu 2 ergibt sich allerdings nicht bereits gemäß den §§ 68, 74 ZPO aufgrund der Feststellungen in dem Urteil des Landgerichts Krefeld vom 25.02.1997 - 4 O 211/96 -, durch das die Klägerin wegen des auch im vorliegenden Fall in Rede stehenden Wassereinbruchs von Anfang Juli 1994 verurteilt worden sind, den Eheleuten We Schadensersatz in Höhe von 8.821,54 DM zu leisten, und zwar entgegen der Auffassung des Landgerichts auch nicht hinsichtlich der im vorliegenden Verfahren als Schadensposten geltend gemachten Ersatzansprüche der Eheleute We. In dem Verfahren 4 O 211/96 ist eine wirksame Streitverkündung der Klägerin des vorliegenden Verfahrens an den Beklagten zu 2 nicht erfolgt.

    Es kann schon nicht festgestellt werden, daß dem Beklagten zu 2 in dem genannten Verfahren die Streitverkündungsschrift der Klägerin vom 02.08.1996 (Bl. 88 ff d. BeiA 4 O 211/96 LG Krefeld) zugestellt worden ist.

    Die Urkunde Bl. 95/95R der BeiA 4 O 211/96 LG Krefeld, die sich über eine am 15.08.1996 vorgenommene Zustellung an den Beklagten zu 2 durch Niederlegung und Benachrichtigung gemäß § 182 ZPO verhält, ist von dem Zusteller nicht unterschrieben worden.

    Darauf, ob der Beklagte wie die Klägerin geltend macht - in anderer Weise - von dem Gegenstand des Verfahrens 4 O 211/96 LG Krefeld Kenntnis erlangt hat, kommt es bei dieser Sachlage nicht an.

    Daß, wie der Zeuge We bei seiner Vernehmung im vorliegenden Verfahren (Bl. 221, 222/223 GA) ausgesagt hat, die Betonüberdeckung im Bereich seiner Wohnung praktisch den ganzen Fußbereich der Böschung überdeckte, trifft nach den Lichtbildern, die er in dem Verfahren 4 O 211/96 LG Krefeld zu den Akten gereicht hat (Hülle Bl. 107 d. BeiA 4 O 211/96 LG Krefeld), nicht ganz zu.

    Der Planungsfehler des Beklagten zu 2 liegt allerdings entgegen der Auffassung, die der Sachverständige van S in seinem Gutachten vom 28.06.1995 (Bl. 78 ff, 88 der BeiA 6 OH 3/94 LG Krefeld) vertreten hat und der das Landgericht Krefeld in seinem Urteil vom 25.07.1997 - 4 O 211/96 - gefolgt ist, nicht darin, daß die Stauräume vor den Fenstern der im Souterrain gelegenen Räume zu hoch (mit zu geringem Abstand zu den Fensterunterkanten) angelegt und im Hinblick auf die anfallenden Niederschlagsmengen zu klein bemessen waren.

    Die durch die Lichtbilder in Hülle Bl. 107 d. BeiA 4 O 211/96 LG Krefeld erhärtete Feststellung des Sachverständigen van S, daß diese Schicht mit dem Betonfundament der Kantsteine eine Einheit bildet, bestätigt vielmehr, daß sie von der Beklagten zu 1 im Zusammenhang mit dem Setzen der Kantsteine angebracht worden ist.

    Den Schaden der Klägerin hat es darin gesehen, daß diese wegen der Wasserschäden an der Wohnung der Eheleute We in dem Verfahren 4 O 211/96 durch das Urteil des Landgerichts Krefeld vom 25.02.1997 (Bl. 190 ff d. BeiA 4 O 211/96) rechtskräftig zur Schadensersatzleistung in Höhe von 8.821,54 DM verurteilt worden ist.

  • BGH, 23.10.1986 - VII ZR 48/85

    Pflichten des Unternehmers im Hinblick auf von Dritten zu erbringenden

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.11.2000 - 22 U 8/00
    Was hiernach zu fordern ist, bestimmt sich u.a. nach dem von dem Unternehmer zu erwartenden Fachwissen nach seiner Kenntnis vom Informationsstand des Vorunternehmers und überhaupt nach allen Umständen, die für den Unternehmer bei hinreichend sorgfältiger Prüfung als bedeutsam erkennbar sind (BGH NJW 1956, 787; NJW 1987, 643 = BauR 1987, 79, 80).

    Dadurch, daß die Beklagte zu 1 ihrer Prüfungs- und Aufklärungspflicht nicht nachgekommen ist, wird ihr Gesamtwerk, zu dem u. a. die Gestaltung der Lichtgräben-Böschungen mit den Kantsteinen und das Aufbringen der Kiesschicht zwischen den Kantsteinen und der Kelleraußenwand des Gebäudes gehören, beeinträchtigt; ihre Werkleistung ist deshalb mangelhaft (vgl. BGH NJW 1983, 875 = BauR 1983, 70, 71; NJW 1987, 643 = BauR 1987, 79, 80).

  • OLG Düsseldorf, 11.10.1996 - 22 U 66/96

    Zulässigkeit eines Teilurteils im Prozeß zwischen Bauherr und Bauträger;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.11.2000 - 22 U 8/00
    Gemäß § 301 ZPO darf ein Teilurteil nur ergehen, wenn bei Teilbarkeit des Streitgegenstandes ein Teil unabhängig von der Entscheidung des Reststreits entscheidungsreif ist; besteht dagegen die Gefahr der Widersprüchlichkeit von Teil- und Schlußurteil ist ein Teilurteil unzulässig (Senatsurteil vom 11.10.1996, NJW-RR 1997, 659).

    Nach einem unzulässigen erstinstanzlichen Teilurteil kann das Berufungsgericht den Rechtsstreit insgesamt, also auch den noch in der ersten Instanz anhängigen Teil, selbst entscheiden (BGH NJW 1960, 339, 340; BGH NJW 1983, 1311, 1312/1313 = MDR 1983, 652; Senatsurteil vom 11.10.1996 - 22 U 66/96 - NJW-RR 1997, 659, 660 = BauR 1997, 357 L = NJW 1997, 2123 L = OLGR 1997, 143 L; Senatsurteil vom 05.05.2000 in der Parallelsache 22 U 57/99 = 4 O 479/95 LG Krefeld -).

  • BGH, 08.07.1982 - VII ZR 314/81

    Prüfungs- und Hinweispflicht des Auftragnehmers

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.11.2000 - 22 U 8/00
    Dadurch, daß die Beklagte zu 1 ihrer Prüfungs- und Aufklärungspflicht nicht nachgekommen ist, wird ihr Gesamtwerk, zu dem u. a. die Gestaltung der Lichtgräben-Böschungen mit den Kantsteinen und das Aufbringen der Kiesschicht zwischen den Kantsteinen und der Kelleraußenwand des Gebäudes gehören, beeinträchtigt; ihre Werkleistung ist deshalb mangelhaft (vgl. BGH NJW 1983, 875 = BauR 1983, 70, 71; NJW 1987, 643 = BauR 1987, 79, 80).
  • OLG Düsseldorf, 13.11.1992 - 22 U 113/92

    Pflichten des Werkunternehmers in Bezug auf Vorgewerk; Aufbringung einer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.11.2000 - 22 U 8/00
    Jeder Werkunternehmer, der seine Arbeit in engem Zusammenhang mit der Vorarbeit eines anderen oder überhaupt aufgrund dessen Planungen auszuführen hat, muß deshalb prüfen und ggfs. geeignete Erkundungen einziehen, ob diese Vorarbeiten, Stoffe oder Bauteile eine geeignete Grundlage für sein Werk bieten und keine Eigenschaften besitzen, die den Erfolg seiner Arbeit in Frage stellen können (vgl. Senatsurteil vom 13.11.92 - 22 U 113/92 - NJW-RR 1993, 405 = OLGR 1993, 194 = BauR 1993, 374 L).
  • OLG Düsseldorf, 17.12.1993 - 22 U 119/93

    Prüfungs- und Hinweispflicht bei Balkonbelagsarbeiten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.11.2000 - 22 U 8/00
    Der schwerwiegende Planungsfehler des Beklagten zu 2 bedeutet ein erhebliches Mitverschulden der Klägerin, die sich zur Erfüllung der ihr obliegenden Pflicht, eine einwandfreie Planung zur Verfügung zu stellen, des Beklagten zu 2 als Erfüllungsgehilfen bedient hat und sich deshalb gemäß § 278 BGB dessen Fehlleistung zurechnen lassen muß (vgl. Senatsurteil vom 17.12.1993 - 22 U 119/93 - OLGRD 1994, 159 = BauR 1994, 280 L).
  • BGH, 28.02.1956 - VI ZR 354/54

    Anforderungen an Sachkenntnis des Inhabers eines Gewerbebetriebs

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.11.2000 - 22 U 8/00
    Was hiernach zu fordern ist, bestimmt sich u.a. nach dem von dem Unternehmer zu erwartenden Fachwissen nach seiner Kenntnis vom Informationsstand des Vorunternehmers und überhaupt nach allen Umständen, die für den Unternehmer bei hinreichend sorgfältiger Prüfung als bedeutsam erkennbar sind (BGH NJW 1956, 787; NJW 1987, 643 = BauR 1987, 79, 80).
  • BGH, 25.03.1983 - V ZR 168/81

    Hinterlegung beim Notar und Vertragserfüllung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.11.2000 - 22 U 8/00
    Diese Gefahr ist nicht schon immer dann gegeben, wenn es sich bei einem Schadensersatzanspruch - wie hier - um einen einheitlichen Anspruch handelt, innerhalb dessen mehrere voneinander abgrenzbare Rechnungsposten geltend gemacht werden (BGHZ 87, 156, 159 = NJW 1983, 1605).
  • BGH, 21.02.1992 - V ZR 253/90

    Teilurteil bei unselbständigen Rechnungsposten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.11.2000 - 22 U 8/00
    Denn über den Grund des Anspruchs, der nicht im Sinne des § 301 Abs. 1 ZPO teilbar ist (vgl. BGH NJW 1992, 1769, 1770 m. w. N.), kann nur einheitlich entschieden werden.
  • BGH, 05.04.1990 - III ZR 213/88

    Schadensersatz für Beschädigung eines Gebäudes; Ausschluß der Ersetzungsbefugnis

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.11.2000 - 22 U 8/00
    Die Einheitlichkeit des Anspruchs bedeutet noch nicht seine Unteilbarkeit, auf die es für die Zulässigkeit des Teilurteils nach § 301 Abs. 1 ZPO allein ankommt (BGH NJW-RR 1990, 1303).
  • BGH, 02.02.1983 - IVb ZB 702/81

    Versorgungsausgleich - Teilentscheidung - Rechtsmittel - Rechtsmittelgericht -

  • BGH, 19.11.1959 - VII ZR 93/59
  • OLG Saarbrücken, 11.12.2006 - 8 U 274/01

    Umfang der Nachbesserungspflicht nach § 633 BGB a.F. bei Schäden an anderen

    Insoweit muss sich die Widerklägerin auf ihren Vorschussanspruch gemäß den §§ 254, 242, 278 BGB anrechnen lassen, dass die Widerbeklagten zu 2) und 3) als Architekten diese Mängel durch Planungsfehler mitverursacht haben (vgl. BGH NJW-RR 1991, 276; OLG Düsseldorf NZBau 2001, 398, BauR 2001, 638; OLG Frankfurt NJW-RR 1999, 461; OLG Hamm BauR 2001, 828; NJW-RR 1990, 523; OLG Karlsruhe BauR 2003, 917; OLG Dresden NJW-RR 1999, 170).

    Andererseits hatte die Schwere des Planungsfehlers dessen leichtere Erkennbarkeit für die Klägerin zur Folge (vgl. OLG Düsseldorf NZBau 2001, 398 ff.).

    Bei Abwägung all dieser Umstände wiegen die beiderseitigen Verursachungsanteile etwa gleich schwer, was im Ergebnis zur Folge hat, dass die Widerklägerin insoweit nur die Hälfte der Mängelbeseitigungskosten von der Klägerin ersetzt verlangen kann (so auch OLG Frankfurt NJW-RR 1999, 461; OLG Hamm BauR 2001, 828 und NJW-RR 1990, 523; OLG Düsseldorf NZBau 2001, 398 und BauR 2001, 638).

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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 29.06.2000 - 22 U 8/00   

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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer Berufung; Berufungsschrift; Beklagtenbezeichnung; Arglist; Erkennbarer Mangel

  • Judicialis

    ZPO § 518 II; ; BGB § 123 I; ; BGB § 463 S. 2

  • rechtsportal.de

    ZPO § 518 Abs. 2; BGB § 123 Abs. 1 § 463 S. 2
    Berufung - Zulässigkeit - Nichtbenennung eines Beklagten in Berufungsschrift - Kaufrecht - Arglist bei erkennbaren Mängeln

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 21.06.1983 - VI ZR 245/81

    Umfang einer uneingeschränkt eingelegten Berufung gegen ein klageabweisendes

    Auszug aus OLG Hamm, 29.06.2000 - 22 U 8/00
    An die Bezeichnung des Rechtsmittelgegners in der Berufungsschrift sind keine strengen Anforderungen zu stellen (BGH NJW 1999, 291; NJW 1994, 512 [514]; 1984, 58).

    Nur wenn sich eine Einschränkung zweifelsfrei aus der Berufungsschrift ergibt, ist von ihr auszugehen (vgl. BGH NJW 1984, 58 [59]).

  • BGH, 22.11.1991 - V ZR 215/90

    Zugesicherte Mangelfreiheit und Mangelverschweigen bei Kellerfeuchtigkeit im

    Auszug aus OLG Hamm, 29.06.2000 - 22 U 8/00
    Arglistig handelt derjenige, der einen offenbarungspflichtigen Fehler der Kaufsache verschweigt oder dessen Abwesenheit vorspiegelt, obwohl er ihn kennt oder zumindest für möglich hält, gleichzeitig weiß oder damit rechnet und billigend in Kauf nimmt, dass der Vertragspartner den Fehler nicht kennt und bei Offenbarung den Vertrag nicht oder nicht mit dem vereinbarten Inhalt geschlossen hatte (st. Rspr.; vgl. BGH NJW 1990, 42; NJW-RR 1992, 333 [334]).
  • BGH, 16.11.1993 - XI ZR 214/92

    Belehrungspflichten der Vermittler von Terminoptionen

    Auszug aus OLG Hamm, 29.06.2000 - 22 U 8/00
    An die Bezeichnung des Rechtsmittelgegners in der Berufungsschrift sind keine strengen Anforderungen zu stellen (BGH NJW 1999, 291; NJW 1994, 512 [514]; 1984, 58).
  • BGH, 07.07.1989 - V ZR 21/88

    Durch arglistige Täuschung verursachter Irrtum

    Auszug aus OLG Hamm, 29.06.2000 - 22 U 8/00
    Arglistig handelt derjenige, der einen offenbarungspflichtigen Fehler der Kaufsache verschweigt oder dessen Abwesenheit vorspiegelt, obwohl er ihn kennt oder zumindest für möglich hält, gleichzeitig weiß oder damit rechnet und billigend in Kauf nimmt, dass der Vertragspartner den Fehler nicht kennt und bei Offenbarung den Vertrag nicht oder nicht mit dem vereinbarten Inhalt geschlossen hatte (st. Rspr.; vgl. BGH NJW 1990, 42; NJW-RR 1992, 333 [334]).
  • BGH, 08.04.1994 - V ZR 178/92

    Offenbarungspflicht des Hausverkäufers hinsichtlich ohne weiteres erkennbarer

    Auszug aus OLG Hamm, 29.06.2000 - 22 U 8/00
    Zu einer Aufklärung über Mangel, die einer Besichtigung zugänglich sind, ist der Verkäufer nicht verpflichtet, weil der Käufer sie bei der im eigenen Interesse gebotenen Sorgfalt selbst wahrnehmen kann (BGH NJW-RR 1994, 907).
  • BGH, 13.10.1998 - VI ZR 81/98

    Bezeichnung des Rechtsmittelführers in der Berufungsschrift

    Auszug aus OLG Hamm, 29.06.2000 - 22 U 8/00
    An die Bezeichnung des Rechtsmittelgegners in der Berufungsschrift sind keine strengen Anforderungen zu stellen (BGH NJW 1999, 291; NJW 1994, 512 [514]; 1984, 58).
  • BGH, 26.09.1961 - V ZB 24/61
    Auszug aus OLG Hamm, 29.06.2000 - 22 U 8/00
    Dieser Auffassung steht nicht die Entscheidung des BGH vom 26.09.1961 (NJW 1961, 2347) entgegen.
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